Informationen
Finanzierung
Über die Grundversicherung der Krankenkasse (Anordnungsmodell)
Auf ärztliche Anordnung werden die Kosten einer psychologischen Psychotherapie von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Ich verfüge über die Zulassung zur Abrechnung über die Grundversicherung. Damit die Psychotherapie über die Krankenkasse abgerechnet werden kann, benötigen Sie vor Therapiebeginn eine Anordnung von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt oder von einer Psychiaterin/einem Psychiater.
Der Tarif richtet sich nach den vorgegebenen Tarifstrukturen.
Als Selbstzahlerin / Selbstzahler
Sie können die Kosten einer Therapie oder Beratung auch vollständig selber übernehmen, dann benötigen Sie keine ärztliche Anordnung.
Eine Sitzung (60 Minuten) kostet CHF 180.– inkl. Vor- und Nachbereitung.
Vereinbarte Termine
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Falls Sie verhindert sind, bitte ich um eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ansonsten muss ich Ihnen die versäumte Sitzung persönlich in Rechnung stellen (kann nicht über die Versicherung abgerechnet werden).
Schweigepflicht
Als Fachpsychologin für Psychotherapie FSP unterstehe ich dem Berufsgeheimnis und bin an das Datenschutzgesetz gebunden. Ich halte mich an die Berufsordnung des Fachverbandes (FSP).